Unternehmenssteuerreform scheitert

Von Vittorio Bianchi

Die Unternehmenssteuerreform ist nun Geschichte. Oder zumindest für ein paar Jahre. Das Schweizer Volk hat sich im Referendum am 12. Februar deutlich geäussert und hat die Reform mit grosser Mehrheit abgelehnt. Angesichts der Tatsache, dass es noch bis zuletzt umstritten war, ob ein Ja oder Nein gewonnen hätte, ist das endgültige Resultat eine grosse Überraschung. Nur in vier Kantonen ist die Vorlage angenommen worden und zwar in Waadt, Tessin, Nidwalden und Zug. Der Rest hat sie mit einer 59.1% Mehrheit verworfen. Ziel des Gesetzesvorschlages war die Abschaffung der Steuerprivilegien für Holdings, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften in der Schweiz und somit eine Harmonisierung mit den internationalen Vorgaben.

Offensichtlich enttäuscht zeigt sich der Finanzminister Ueli Maurer, der nun eine neue Gesetzesvorlage bis 2019 ausarbeiten werden muss. Unter zuwachsendem Druck der internationalen Gemeinschaft, insbesondere von der EU und OECD, hatte sich die Schweiz bereits verpflichtet, die Privilegien bis 2019 abzuschaffen. Die EU hat schon angekündigt, bis Ende des Jahres eine neue schwarze Liste für Steueroasen bereitstellen zu wollen und Bern erhielt schon im Januar Post von Brüssel, wonach die Schweiz zu den 90 zu überprüfenden Staaten gehören würde. Schwarze Liste und Sanktionen würden eins bedeuten: die internationalen Firmen und Grosskonzernen, von denen die Schweiz lange Zeit profitierte, könnten ihre Hauptsitze in sicherere und günstigere Orte verlegen.

Unmittelbare Folgen schliesst der Steuerchef der OECD Pascal Saint-Amans aus. Manche Länder könnten jedoch eigene Vergeltungsmassnahmen ergreifen, um Kapitalflucht und Steuervergünstigungen abzuhalten. Um Zugriff zum europäischen Binnenmarkt zu haben, zu dem die Schweiz 55% ihrer Produkte exportiert, muss sie die bilateralen Verträge einhalten. Ein erstes Abdriften hat es 2014 mit der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung gegeben, welche das für die EU-Mitglieder unerlässliche Personenfreizügigkeitsabkommen in Frage stellt. Im Februar 2017 läuft die Frist für deren Umsetzung aus. Nun kommt die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform und somit entfernt sich die Schweiz noch weiter von Brüssel.

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